Neue Coronaschutzmaßnahmen: Wichtig für alle Bibliotheksbesucher und -besucherinnen!

25.11.2021 13:02 von Redaktion

Seit dem 24.11.2021 gilt für alle Bibliotheksbesuchenden, die Medien ausleihen und zurückgeben oder sich neu anmelden oder beraten lassen möchten, die 2G-Zutrittsregel.

Das heißt: Wer keinen Nachweis über eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorweisen kann, darf die Räume der Zentralbibliothek und der Zweigstellen nicht betreten.

Eine Rückgabe von Medien ist in diesem Fall in der Zentralbibliothek nur über die Außenrückgabestation, in den Zweigstellen an der jeweiligen Bibliothekseingangstür möglich.

Um die Einhaltung der 2G-Regel zu gewährleisten, werden ausnahmslos alle Besucher und Besucherinnen der Bibliotheken kontrolliert.
Bitte halten Sie den digitalen Impfnachweis, Impfpass oder das Impfzertifikat bzw. den Genesenennachweis und Ihren Personalausweis oder Pass bereit, wenn Sie 16 Jahre und älter sind.

Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren haben Zutritt, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Auch sie müssen Impfnachweis, Genesenennachweis oder die Bescheinigung über einen maximal 24 Stunden zurückliegenden Schnelltest oder PCR-Test und ihren Pass oder Personalausweis vorlegen. Ein Selbsttest reicht nicht aus.

Kindern bis einschließlich 11 Jahre ist der Zutritt ohne Nachweis erlaubt.

Wenn Kinder und Jugendliche im Klassenverband eine Bibliothek besuchen wollen, müssen sie getestet sein. Das Ergebnis der Schultestung darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und muss negativ sein. Die Lehrkraft muss die Schultestung schriftlich bestätigen.

Über die 2G-Zutrittsregelung hinaus gelten weiterhin in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die bereits bestehenden Abstands- und Hygieneregeln.

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